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Ich erkläre Ihnen die Steuern für Influencer

Filme mit Fin: Influencer und Steuern

Hier erhalten Sie Aufklärung darüber, was Sie als Influencerin oder Influencer in den sozialen Medien steuerlich unbedingt beachten sollten und welche Schritte zuvor erfolgen müssen. Fin erläutert Ihnen z. B., ob Sie Geschenke von Unternehmen versteuern müssen, wie es sich steuerlich mit Bannerwerbung auf Ihrem Kanal oder Verlinkungen zu Online-Shops verhält und erklärt dabei auch, welche Ausgaben Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen können.

 

Links in diesem Video:

 

Nochmals zum nachlesen

Influencer und Steuern

Sie sind als Influencerin oder Influencer in den sozialen Medien unterwegs?
Und das auch sehr erfolgreich?

Die ersten Firmen sind bereits auf Sie aufmerksam geworden und haben Ihnen Geschenke angeboten oder Sie haben bereits die ersten Geldbeträge für Ihre Posts oder Storys erhalten?

Und jetzt stellt sich die Frage: Müssen dafür Steuern gezahlt werden?

Ja, wenn soziale Medien nicht nur ein Hobby sind,

sondern daraus nachhaltig Einnahmen bzw. Gewinne erzielt werden.

Zu den steuerlich relevanten Einnahmen zählt viel mehr, als man vielleicht auf den ersten Blick denkt, zum Beispiel:

Produktplatzierungen:
Wenn Sie Produkte oder Leistungen eines Unternehmens präsentieren und dafür Geld erhalten.
Ebenso, wenn Sie das Produkt behalten dürfen: Dann muss der übliche Preis des Produktes als Einnahme angesetzt werden.

Das gilt auch für Dienstleistungen, wie zum Beispiel ein Hotelbesuch, Messeteilnahmen, oder Konzertbesuche, die Sie bezahlt bekommen.

Verdienen Sie Geld mit Bannerwerbung auf Ihrem Kanal?
Das zählt natürlich auch als Einnahme.

Oder, wenn Sie auf Onlineshops verlinken und dafür Provision erhalten.
Beträge, die Ihnen wegen dieses sogenannten „Affiliate-Marketings“ gezahlt werden, zählen ebenfalls zu Ihren Einnahmen.

Auch der Erlös aus dem Verkauf von Merchandise-Artikeln, wie zum Beispiel Kleidung oder Accessoires, über Ihren Kanal, zählt zu den Einnahmen.

Sie erhalten Zahlungen als Dank, zum Beispiel für Spieletipps während eines Livestreams? Auch wenn es „Spende“ genannt wird, ist es eine Einnahme.

Kooperationen: Vielleicht erzielen Sie auch Einnahmen direkt von Unternehmen für Ihre Leistungen als Influencerin oder Influencer.
Oder für gemeinsame Aktionen und Produkte, wie zum Beispiel für ein „Takeover“.

Da kommt schnell einiges zusammen.
Wichtig ist immer: Dokumentieren!
Bewahren Sie alle Belege über Ihre Einnahmen und Ausgaben auf!

Denn Sie können die meisten Aufwendungen, die Ihnen im direkten Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Influencerin oder Influencer entstehen, als Betriebsausgaben geltend machen.

Dazu zählen Kosten wie:
- Reisekosten,
- Übernachtungskosten,
- Mietkosten,
- Elektronik,
also Kosten für Kamera, Mikrofon oder Ähnliches.
- Teilnahmegebühren und auch
- Steuerberatungskosten.

Die Rechnungen und Belege brauchen Sie noch zur Ermittlung des Gewinns und zur Erstellung der Steuererklärung.

Vorher müssen Sie Ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt Ihrer Stadt anmelden.

Im Anschluss benötigt das Finanzamt den ausgefüllten und elektronisch übermittelten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dies sollte innerhalb eines Monats nach Gründung Ihres Unternehmens erfolgen. Hiermit beantragen Sie eine Steuernummer, unter der Sie dann auch Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben können.

Unkompliziert geht das über: www.elster.de
Weitere Infos dazu liefert unser Film
„Unternehmensgründung“.

Wenn Sie regelmäßig Einnahmen erzielen und selbständig arbeiten, sind Sie zudem Unternehmerin oder Unternehmer. Sie müssen nun ordnungsgemäße Rechnungen erstellen. Und darin grundsätzlich Umsatzsteuer auf Ihre Leistungen ausweisen:
In der Regel sind das 19 Prozent.

Diese Umsatzsteuerbeträge sind zum einen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und zum anderen in der Umsatzsteuerjahreserklärung anzugeben. Im Gegenzug ist die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmen, für Ihr Unternehmen abziehbar.

Ausnahme: Liegen Ihre Umsätze innerhalb bestimmter Grenzen, können Sie sich auch für die Kleinunternehmerregelung entscheiden.
Welche Vor- und Nachteile das hat, erkläre ich Ihnen in unserem Film zur Kleinunternehmerregelung.

Die Höhe der Einkommensteuer sowie der Gewerbesteuer hängt maßgeblich vom Gewinn ab.
Den berechnen Sie, indem Sie von Ihren Einnahmen die Ausgaben abziehen.

Als Unternehmerin bzw. Unternehmer müssen Sie grundsätzlich jedes Jahr eine elektronische Einkommensteuererklärung abgeben – zusammen mit einer Gewinnermittlung.
Liegen die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag fällt jedoch in der Regel keine Einkommensteuer an.

Liegt Ihr Gewinn über 24.500 Euro ist ggf. Gewerbesteuer fällig.
Sie müssen dann jährlich eine Gewerbesteuererklärung abgeben.

Das war jetzt zwar viel auf einmal – aber dafür wirklich wichtig:
Denn wenn Sie alle steuerlichen Pflichten von Beginn an erfüllen, können Sie z.B. hohe Steuernachzahlungen vermeiden bzw. riskieren keine Geldstrafe.

Abschließend noch mal zusammengefasst: Wichtig ist, dass Sie alle Einnahmen und Ausgaben dokumentieren und den daraus errechneten Gewinn – nach Anmeldung Ihrer Tätigkeit – in der Steuererklärung eintragen. Dabei sind diese Steuerarten zu beachten: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.

Aber keine Sorge:
Die Steuererklärung lässt sich ganz einfach online über „Mein ELSTER“ erstellen und übermitteln.

Und jetzt: weiterhin viel Erfolg!

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