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Filme mit Fin: Lohnsteuer-Anmeldung
In diesem Erklärfilm erläutert Ihnen Fin, wann Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine Lohnsteuer- Anmeldung abgeben müssen und wie die Meldungsfristen festgelegt sind.

 

Nochmals zum nachlesen

Diese Folge: Lohnsteuer-Anmeldung

Chefin, Boss, Unternehmerin, Führungskraft: Es gibt viele Begriffe für Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber.

Im Sinne des Lohnsteuerrechts ist Arbeitgeber, wer aufgrund eines – mündlichen oder schriftlichen – Arbeitsvertrags Anspruch auf die Arbeitskraft eines Arbeitnehmers hat und berechtigt ist, diesem Weisungen zu erteilen.

Sobald Sie Lohn zahlen, wird für Sie auch das Thema Lohnsteuer wichtig: Denn diese müssen Sie selbständig mit jeder Lohnzahlung einbehalten und dann an das Finanzamt abführen.

Die vom Arbeitgeber einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer wirkt wie eine Vorauszahlung des Beschäftigten auf seine mit Ablauf des Kalenderjahres entstehende Einkommensteuer.

Dafür ist eine einmalige Meldung beim zuständigen Finanzamt erforderlich:

Danach erhalten Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Jetzt brauchen Sie nur noch einen Computer: Die Lohnsteuer-Anmeldung geht über mein ELSTER.

Hier erfassen Sie digital und gebündelt die anzumeldende Lohnsteuer der Arbeitslöhne aller Beschäftigten.

Mit dem Abschicken über ELSTER ist die Anmeldung erledigt – Sie bekommen danach keinen Bescheid dazu.

Die Lohnsteuer-Anmeldung stellt eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung dar. Das heißt: Wenn sich bei Prüfung im Finanzamt keine Abweichung ergibt, gilt die Anmeldung als Steuerbescheid und es erfolgt keine weitere Steuerfestsetzung.

Wie oft müssen Sie die Lohnsteuer anmelden? Dies hängt davon ab, wie viel Lohnsteuer Sie im Vorjahr abgeführt haben.

Denn: die abgeführte Lohnsteuer des Vorjahres ist maßgeblich für den neuen Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum:

Bis 1.080 Euro abzuführende Lohnsteuer im Vorjahr: nur einmal im Jahr.

Bis 5.000 Euro: jedes Quartal.

Mehr als 5.000 Euro? Dann müssen Sie Ihre Lohnsteuer-Anmeldung monatlich einreichen.

Sie haben Ihren Betrieb gerade erst eröffnet? Dann ist der erste volle Kalendermonat maßgebend: Die abzuführende Lohnsteuer wird dann auf das Jahr umgerechnet.

Die Lohnsteuer-Anmeldung ist bei monatlichen Anmeldungen immer bis spätestens zum 10. des Monats NACH der Auszahlung des Lohns fällig.

Bei Quartalsanmeldungen liegt die Fälligkeit auf dem 10. des auf das abgelaufene Quartal folgenden Monats. Bei Jahresanmeldungen ist es der 10. Januar des Folgejahres.

Melden Sie Ihre Lohnsteuer monatlich an und zahlen Sie den Januar-Lohn beispielsweise am 30. Januar aus, so müssen Sie die Lohnsteuer bis zum 10. Februar anmelden und abführen.

Zahlen Sie den Januar-Lohn erst am 2. Februar aus, melden Sie diese Lohnsteuer erst mit der Lohnsteuer-Anmeldung für den Monat Februar am 10. März an.

Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Antworten finden Sie auch in unseren weiteren Filmen mit FIN!

 

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