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Ich erkläre Ihnen Steuertipps für Eltern

 

Filme mit Fin: Steuertipps für Eltern

Hier erhalten Eltern einen Überblick von welchen Steuererleichterungen sie und ihre Familie profitieren können. Fin erläutert dabei die unterschiedlichsten Steuervorteile, die der Staat Eltern bietet.

Links in diesem Video:

 

Nochmals zum nachlesen

Diese Folge:
Welche Steuererleichterungen gibt es für Familien mit Kindern?

Wenn ein Kind auf die Welt kommt, ändert sich alles …

… auch steuerlich: Um Familien zu entlasten, bietet der Staat viele Steuervorteile für Eltern.

Am bekanntesten ist: das Kindergeld!

 

Für das erste und alle weiterem Kinder gibt’s in 2023 jeweils 250 € monatlich vom Staat. (2021 waren es 219 € für das erste und zweite Kind, 225 € für das dritte und 250 € für jedes weitere Kind.)

Das Kindergeld beantragen Sie bei Ihrer Familienkasse. Unter www.familienkasse.de finden Sie das Formular.

Dafür brauchen Sie Ihre Steuer-ID und die Steuer-ID Ihrer Kinder. Was das ist und wo Sie diese Nummer finden, erfahren Sie in unserem Erklärfilm zur Steuer-ID.

Das Kindergeld wird Ihnen dann direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Je nach Einkommen kann es aber auch günstiger für Sie sein, wenn Sie die Freibeträge für Kinder in Anspruch nehmen.

Dafür müssen Sie in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung die Anlage Kind ausfüllen.

Ihr Finanzamt ermittelt dann, was für Sie günstiger ist: Kindergeld oder Freibeträge. Sie müssen nichts tun!

In der Anlage Kind zu Ihrer Steuererklärung können Sie auch verschiedene Ausgaben für die Betreuung Ihrer Kinder geltend machen. Zum Beispiel für Kindergarten, Kita, Hort oder Tageseltern.

Achtung: Wichtig ist eine Rechnung zu den Kosten und ein Beleg über die Zahlung.

Abzugsfähig sind 2/3 der Aufwendungen, max. jedoch 4.000 € pro Kind und pro Jahr.

Für Kinder mit Behinderung gibt es besondere Entlastungen: Sie erhalten auch für erwachsene Kinder Freibeträge oder Kindergeld, wenn Ihr Kind wegen seiner Behinderung nicht selbst für seinen Unterhalt aufkommen kann.

Eine weitere Entlastung ist der Pflegepauschbetrag. Diesen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihr Kind persönlich pflegen.

Und was gilt für Alleinerziehende? Der Staat fördert Sie mit einem Entlastungsbetrag von 4.260 € in 2023 jährlich (2019 waren es 4.008 € jährlich). So zahlen Sie weniger Steuern.

Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 € je weiterem Kind.

Bei getrennten oder geschiedenen Eltern spielen auch die Unterhaltszahlungen eine wichtige Rolle.

Mehr dazu sehen Sie in unserem Erklärfilm „Unterhalt und Steuern“.

Das waren natürlich noch nicht alle Steuererleichterungen für Sie als Eltern. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.

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